Die Musikerin Jenny Thoms will bei Gemeinderatswahl kandidieren – unter ihrem Künstlernamen. Doch das ist rechtlich nicht zulässig. Auch eine Namensänderung lehnt das Landratsamt ab.
Künstlernamen sind in der kreativen Branche durchaus üblich. Auch Jenny Thoms, die viele Jahre als Musikerin mit ihren spritzig-frechen Mitmachsongs für Kinder erfolgreich war, arbeitet und lebt seit fast drei Jahrzehnten mit ihrem Künstlervornamen Jenny. Unter diesem Namen ist sie bekannt. 2001 ließ sie ihn offiziell im Ausweis eintragen.
Seit 30 kennt sie niemand ...