In Deutschland ist das Zeigen des Hitler-Grußes unter Strafe verboten. Anders in Italien. Dort darf die italienische Variante des Erkennungszeichens der Faschisten gezeigt werden. Das entschied nun das oberste Gericht des Landes.
Der sogenannte römische Gruß, die italienische Variante des Hitler-Grußes, darf in Italien künftig nur in seltenen Ausnahmefällen als Straftat bewertet werden. Das entschied am Donnerstag der römische Kassationsgerichtshof, die dritte und höchste Instanz der italienischen ...