Wo der Wissensdurst Grenzen hat
Von Gerhard Eiche
Mo, 21. Juli 2008
Kreis Lörrach
Recht im Alltag: Datenschutz bei Arbeitnehmern / Überwachung von E-Mails, Internetverkehr und Telefonaten problematisch
LÖRRACH Es geht bereits beim Bewerbungsbogen los: Arbeitgeber wollen möglichst viel über den neuen Arbeitnehmer wissen und das ist auch berechtigt. Schließlich möchte kein Arbeitgeber böse Überraschungen erleben. Wenn der Wissensdurst dann aber so weit geht wie bei der Telekom, die ihre Mitarbeiter systematisch abhörte, oder wie bei Lidl, wo man auf eine sehr umfangreiche Videoüberwachung setzte, werden die Grenzen des Zulässigen überschritten.
Was ist erlaubt?Für echte Diebe bedeutet dies jedoch keine Entwarnung. Ist der Arbeitgeber in einer "notwehrähnlichen Situation", sind selbst Erkenntnisse aus einer heimlichen Überwachung ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrates verwertbar. Der per Videokamera ...