Je nach Einstellung können kinderpornografische Fotos automatisch auf einem Smartphone landen. So erging es einem 22-Jährigen. Eine absichtliche Verbreitung konnte das Lahrer Amtsgericht ihm nicht nachweisen.
Der Handwerker, der in der südlichen Ortenau lebt, erhielt über eine Whatsapp-Gruppe Fotos oder ein Video. Als "furchtbare Kinderpornografie" stufte Richterin Monika Turcotte die Darstellungen ...