Das Landgericht Waldshut hat das Verfahren gegen einen 45-jährigen Murger wegen Unterhaltspflichtverletzung aufgehoben. Hauptgrund: Der Mann hat schon einen Schuldenberg von mehr als 50 000 Euro angehäuft.
Weil er in den acht Jahren seit der Scheidung seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht im geforderten Umfang nachgekommen war, ...