Account/Login

Nicht genügend Sorgfalt

  • Fr, 18. Juli 2008
    Freiburg

     

Lkw-Fahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht hat gestern einen 47-jährigen Berufskraftfahrer der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Der Anklagte war am 10. April 2007 auf dem Hof einer Lkw-Werkstatt in Freiburg mit seinem 40-Tonner nebst Anhänger einen engen Bogen gefahren, um zu wenden, und hatte dabei einen Fußgänger übersehen. Der wurde vom rechten Vorderrad erfasst, überrollt und dabei getötet.

"Ich habe den Fußgänger nicht gesehen", beteuert der Angeklagte, der im Jahr zwischen 120 000 und 150 000 Kilometer mit seinem Lkw zurücklegt. An jenem Apriltag war ihm beim Ausladen in Freiburg ein defekter ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel