Maisanbauverbot ist rechtmäßig
Verwaltungsgericht Freiburg begründet seine Entscheidung.
LAHR. Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Klage von 17 Landwirten aus dem Raum Lahr abgewiesen, die gegen das vom Regierungspräsidium verfügte zweijährige Mais-Anbauverbot vor Gericht gezogen waren. Grund für die Anordnung: der Befall einzelner Felder durch den Maiswurzelbohrer.
Am 9. Juli hatte Regierungspräsident Würtenberger das Urteil selbst bei einem Besuch in Orschweier bekannt gegeben, gestern reichte das Verwaltungsgericht die ausführliche Begründung nach. Zwischen dem 23. Juli und dem 6. August vergangenen Jahres waren ...