Vor drei Jahren ist es in Lörrach zu einer nächtlichen Gewalttat gekommen. Die Aufarbeitung vor Gericht ist jedoch gescheitert, weil der Geschädigte zurzeit nicht auffindbar ist.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hat der Geschädigte zusammen mit Freunden in der Nacht zum 15. November 2020 im Hebelpark getrunken. Der Angeklagte sei dazu gekommen und habe den späteren Geschädigten gefragt, ob er weiteren Alkohol besorgen könne. Dazu habe er ihm 50 Euro gegeben. ...