Da Alleinerziehende auch Haushaltspflichten wahrnehmen, müssen sie nach der Scheidung nicht zwingend Vollzeit arbeiten
KARLSRUHE. Geschiedene und nichteheliche Mütter trifft die Unterhaltsreform wohl weniger hart als befürchtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) will bei der Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit Doppelbelastungen vermeiden – auch nach dem dritten ...