Geldstrafe für Angriff auf einen Schiedsrichter
Vorfall von Ende November auf dem Sportplatz Dachsberg vor dem Amtsgericht in St. Blasien verhandelt / Angeklagter zieht Einspruch gegen Strafbefehl zurück
ST. BLASIEN "Eine Tätlichkeit geht dann doch zu weit", hatte ein als Zeuge geladener Fußballschiedsrichter vor dem Amtsgericht St. Blasien erklärt. Er hatte einen Schlag ins Gesicht bekommen und den 53-jährigen Täter angezeigt. Gegen diesen erging wegen Körperverletzung ein Strafbefehl in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.
Richterin Ulrike Holler-Welz sah die Tätlichkeit als erwiesen an und hielt eine Tagessatzhöhe von 40 Euro für angemessen, der Angeklagte nahm daraufhin den Einspruch zurück. Der 19-jährige Schiedsrichter hatte Ende November auf dem Sportplatz ...