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Einspruch erhöht die Strafe

  • Fr, 17. Oktober 2008
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Nachbarn vor Gericht / Widersprüchliche Aussagen zu einem obszönem Auszug.

TITISEE-NEUSTADT (zwi). Dieser Einspruch lohnte sich nicht für den 45-Jährigen aus einer Umlandgemeinde: Zehn Tagessätze à zehn Euro lautete der Strafbefehl für Beleidigung, 20 à 25 Euro das Urteil von Richter Nils Klein vor dem Amtsgericht in Neustadt, dazu kommen noch die Kosten für den Verteidiger. Nach der Befragung zweier weiterer Zeugen konnte das Verfahren am zweiten Verhandlungstag abgeschlossen werden.

Dem Familienvater wurde vorgeworfen, im vergangenen Mai einen Nachbarn während einer privaten Fußball-Meisterschaftsfeier als "W…" bezeichnet zu haben (die BZ berichtete). Der Angeklagte gab zu, den obszönen Ausdruck benutzt zu haben. Dieser galt aber nach seiner Darstellung nicht ...

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