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Anwohner scheitert mit Sperrzeit-Klage

Ein Urteil für Nachtschwärmer

Joachim Röderer
  • Mi, 29. Oktober 2008, 16:34 Uhr
    Freiburg

     

Wer in einem Kneipenviertel wohnt, muss in Kauf nehmen, dass es nachts lauter ist – so hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim argumentiert und die Klage eines Anwohners aus dem Bermuda-Dreieck ohne Wenn und Aber zurück gewiesen.

  | Foto: Michael Bamberger
Foto: Michael Bamberger

Der Lärm für die zusätzliche Stunde sei zumutbar, auch wenn die Lärmwerte über den gesetzlichen Vorgaben liegen, urteilte das Gericht. "Das ist eine erfreuliche Entscheidung, die zur Innenstadt passt", freut sich Walter Rubsamen, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht war die Stadt im Mai 2007 noch unterlegen.

Seit Jahren schwelt der Streit zwischen einem Nachbar und den beiden Kneipen Auditorium Minimum und R&B. Am Ende zog der Anwohner vor Gericht und verklagte die Stadt, nachdem diese zuvor alle ...

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