Account/Login

Arbeitsrecht

Der Verein als Arbeitgeber – worauf ist zu achten?

Philipp Peters
  • Do, 16. November 2023, 06:27 Uhr
    Waldkirch

BZ-Plus Mindestlohn, Sozialversicherung, Zeiterfassung – solche Vorgaben gelten auch für Vereine. Welches Vorgehen sich für Übungsleiter anbietet, erklärt der Rechtsanwalt Gerhard Geckle.

Im Verein lernt man Turnen, Musizieren...ereine müssen dann auf Einiges achten.  | Foto: Britta Pedersen (dpa)
Im Verein lernt man Turnen, Musizieren oder wie man Kaninchen züchtet. Reicht die Jahrespauschale für Übungsleiter nicht aus, hat man auch im Ehrenamt Anspruch auf den Mindestlohn. Vereine müssen dann auf Einiges achten. Foto: Britta Pedersen (dpa)
1/2
BZ: Herr Geckle, die Erfassung der Arbeitszeit ist in Deutschland Pflicht. Gilt das auch für Vereine?
Gerhard Geckle: Ja, auch die müssen arbeitsrechtliche Regelungen beachten – egal ob gemeinnützig oder nicht. Und der Verein kommt als Arbeitgeber auch in die Haftung, wenn er dabei Fehler macht.
BZ: Das heißt: Bei der Fußballtrainerin oder dem Chorleiter müssen penibel die Stunden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel