Bunte Grabskulptur muss von Friedhof verschwinden
Ein 155 Zentimeter hohes Abbild eines Toten zierte dessen Ruhestätte im Schwäbischen. Das darf nicht sein, sagen Richter.
Ein 155 Zentimeter hohes Abbild eines Toten zierte dessen Ruhestätte im Schwäbischen. Das darf nicht sein, sagen Richter.
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